Allgemeine Geschäftsbedingungen

der NEUHERZ & PARTNER GMBH, Baumgasse 42/5, A-1030 Wien 

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss
  3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
  4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
  5. Wartung
  6. Termine
  7. Vorzeitige Auflösung
  8. Honorar
  9. Zahlung
  10. Präsentationen
  11. Eigentumsrecht und Urheberschutz
  12. Kennzeichnung
  13. Gewährleistung und Schadenersatz
  14. Haftung
  15. Datenschutz
  16. Anzuwendendes Recht
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  18. Erweiterte AGBs Online-Shop

 1. Geltungsbereich

1.1. NEUHERZ & PARTNER GMBH, im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei Auftragserteilung an die NEUHERZ & PARTNER GMBH erklärt sich der Kunde mit den AGB von NEUHERZ & PARTNER GMBH ausdrücklich einverstanden. 

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. 

1.3. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der Agentur auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von NEUHERZ & PARTNER GMBH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die AGB der NEUHERZ & PARTNER GMBH in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der NEUHERZ & PARTNER GMBH zur Verfügung und werden dem Kunden auf Wunsch gerne auch auf elektronischem Wege zugesendet. 

 

 2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von NEUHERZ & PARTNER GMBH bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von NEUHERZ & PARTNER GMBH sind freibleibend und unverbindlich. 

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei NEUHERZ & PARTNER GMBH gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch NEUHERZ & PARTNER GMBH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass NEUHERZ & PARTNER GMBH zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. 

  

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 

3.2. Alle Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 

3.3. Der Kunde wird die Agentur NEUHERZ & PARTNER GMBH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von NEUHERZ & PARTNER GMBH wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

3.4. Weiters ist der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber–, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. NEUHERZ & PARTNER GMBH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird NEUHERZ & PARTNER GMBH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde NEUHERZ & PARTNER GMBH schad– und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Agentur trifft keine Haftung für wettbewerbsrechtliche oder kennzeichnungsrechtliche Verstöße. Wird die Agentur wegen solcher Verstöße in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. 

3.5 Grundlage für die Erstellung von Internet-, Datenbank- und Multimedia-Applikationen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der NEUHERZ & PARNTER GMBH (je nach Umfang gegen Kostenberechnung) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung wird von der Agentur und dem Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit ihrem Zustimmungsvermerk versehen; sie ist integrierender Vertragsbestandteil. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 

3.6 Alle Unterlagen und erforderlichen Mittel, das sind z.B. Fotografien, Grafiken, Marken, Texte, Produkt- und/oder Firmenlogos, stellt der Kunde der Agentur im erforderlichen Umfang (siehe Auftrag) auf eigene Kosten zur Verfügung. 

3.7 Abnahme: Alle Leistungen der NEUHERZ & PARTNER GMBH bedürfen einer schriftlichen Abnahme. Internet-, Datenbank- und Multimedia-Applikationen bedürfen einer Abnahme durch den Kunden spätestens 14 Tage ab Fertigstellung, sonstige Leistungen innerhalb von sieben Tagen ab Erbringung. Lässt der Kunde den Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Applikation bzw. Leistung als abgenommen. 

  

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. NEUHERZ & PARTNER GMBH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. 

4.2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. 

4.3. NEUHERZ & PARTNER GMBH wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. 

4.4. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. 

  

  1. Wartung

Wenn nicht anders vereinbart, obliegt die Wartung der von der Agentur gelieferten Applikationen dem Kunden. 

Wartungsverträge sind gesondert abzuschließen und werden grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Befristung verlängert sich der Vertrag stillschweigend automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn er von den Vertragsparteien nicht längstens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer (ursprünglich oder bereits verlängert) schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum der Absendung (Poststempel). 

Der Wartungsvertrag kann vorzeitig auch einvernehmlich oder – mit sofortiger Wirkung – einseitig aus wichtigen Gründen beendet werden. Wichtige Gründe sind z.B. Zahlungsverzug (unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Hinweis auf die Rechtsfolgen), Insolvenz des Kunden und dgl. im Falle der vorzeitigen Auflösung des Wartungsvertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, steht der Agentur das vertraglich vereinbarte Entgelt, das bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre, zu. Bei vorzeitiger Auflösung aus anderen Gründen erfolgt eine aliquote Abrechnung des Wartungsentgelts. 

  

  1. Termine

6.1. Frist– und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. NEUHERZ & PARTNER GMBH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten die Termine und Fristen nur als annähernd und unverbindlich. Die Nichteinhaltung der verbindlichen Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er NEUHERZ & PARTNER GMBH eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die NEUHERZ & PARTNER GMBH. 

6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NEUHERZ & PARTNER GMBH. 

6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse sowie Ereignisse, die nicht die Agentur zu vertreten hat, entbinden die NEUHERZ & PARTNER GMBH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten verbindlichen Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte verbindliche Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Sofern solche Verzögerungen mehr als 2 Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

6.4. Vereinbarte verbindliche Liefertermine müssen seitens der NEUHERZ & PARTNER GMBH nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von der Agentur angegebenen Terminen alle notwendigen Vorleistungen und Unterlagen in der vereinbarten Form vollständig zur Verfügung stellt und im erforderlichen Ausmaß konstruktiv an der Projektabwicklung mitwirkt (Einhaltung von Terminen, Feedback, etc.). Die Ausarbeitung von Konzepten und Applikationen erfolgt nach Art und Umfang dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Für den Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte an diesen Unterlagen und Mitteln ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, die NEUHERZ & PARTNER GMBH übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. 

Ausschließlich der Kunde hat sohin deren rechtliche Zulässigkeit (insbesondere urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlich) allein zu überprüfen. Der Kunde hält die Agentur in all diesen Punkten schad- und klaglos. 

  

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages, oder Mitwirkungspflichten verstößt;
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlung leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
  4. d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird, oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 

  

  1. Honorar

8.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von NEUHERZ & PARTNER GMBH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. NEUHERZ & PARTNER GMBH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem jährlichen Budget von € ….. oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. 

8.2. Für den der Agentur im Zusammenhang mit Fremdleistungen entstehenden Aufwand wird entweder eine Pauschale oder ein Zuschlag von …. % auf die Fremdkosten (etwa Druck-, Litho/Scankosten, Copyrightkosten für Fremdbilder, Materialkosten, etc.) in Rechnung gestellt. Ein derartiger Zuschlag wird nicht für Kosten von Botendiensten, Portokosten sowie Kosten von Eigenkreationen verrechnet. 

8.3. Alle Leistungen der NEUHERZ & PARTNER GMBH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (etwa Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. 

8.4. Kostenvoranschläge der NEUHERZ & PARTNER GMBH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10% übersteigen, wird NEUHERZ & PARTNER GMBH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 

8.5. Für alle Arbeiten der NEUHERZ & PARTNER GMBH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt NEUHERZ & PARTNER GMBH eine angemessene 

Vergütung. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich NEUHERZ & PARTNER GMBH zurückzustellen. 

8.6. Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen (z. B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern sie nicht von der Agentur verursacht worden sind; dies betrifft auch etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch die Agentur verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und -abwicklung bedeuten, so ist die Agentur berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Annahme eines neuen oder Ergänzungsanbots durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung kann nicht der NEUHERZ & PARTNER GMBH angelastet werden. Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im entgeltrelevanten Zeitaufwand verpflichtet sich NEUHERZ & PARTNER GMBH, den Kunden über Änderung und Höhe des von ihm an NEUHERZ & PARTNER GMBH zu leistenden zusätzlichen Entgelts schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

  

  1. Zahlung

9.1. Die Rechnungen der NEUHERZ & PARTNER GMBH werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der für Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe als vereinbart. Dasselbe gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der NEUHERZ & PARTNER GMBH. 

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung von Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offene Schuld zu fordern (Terminverlust). 

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die NEUHERZ & PARTNER GMBH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen NEUHERZ & PARTNER GMBH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von NEUHERZ & PARTNER GMBH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 

  

  1. Präsentationen

10.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der NEUHERZ & PARTNER GMBH ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal– und Sachaufwand von NEUHERZ & PARTNER GMBH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. 

10.2. Erhält NEUHERZ & PARTNER GMBH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der NEUHERZ & PARTNER GMBH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der NEUHERZ & PARTNER GMBH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die NEUHERZ & PARTNER GMBH zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der NEUHERZ & PARTNER GMBH nicht zulässig. Sollte dies geschehen, wird der Kunde der Agentur gegenüber schadenersatzpflichtig. 

10.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte Untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs– und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. 

10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von NEUHERZ & PARTNER GMBH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die NEUHERZ & PARTNER GMBH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. 

  

  1. Eigentumsrecht und Urheberschutz

11.1. Alle Leistungen der NEUHERZ & PARTNER GMBH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der NEUHERZ & PARTNER GMBH und können von NEUHERZ & PARTNER GMBH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit NEUHERZ & PARTNER GMBH darf der Kunde die Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs– und Verwertungsrechten an Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von NEUHERZ & PARTNER GMBH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. 

11.2. Änderungen von Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von NEUHERZ & PARTNER GMBH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 

11.3. Für die Nutzung von Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der NEUHERZ & PARTNER GMBH erforderlich. Dafür steht NEUHERZ & PARTNER GMBH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 

11.4. Für die Nutzung von Leistungen von NEUHERZ & PARTNER GMBH bzw.. von Werbemitteln, für die NEUHERZ & PARTNER GMBH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der NEUHERZ & PARTNER GMBH notwendig. 

11.5. Für die Nutzung gem. 11.4. steht NEUHERZ & PARTNER GMBH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nurmehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 

11.6. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

11.7. Die Quelldaten (Arbeitsdateien zur Erstellung der Enddaten: z.B.: SourceProgrammCodes, 2D/3D Modelle, 2D/3D Animationsdaten, 2D Grafikdaten, etc.) bleiben im Eigentum von NEUHERZ & PARTNER GMBH und werden dem Kunden nicht übergeben. Der Kunde erhält mit Zahlung des Honorars keinerlei Eigentums– oder Nutzungsrechte an den Quelldaten. Teile oder das Ganze der Quelldaten dürfen dem Kunden nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch NEUHERZ & PARTNER GMBH weitergeben oder veräußert werden. 

  

  1. Kennzeichnung

12.1. NEUHERZ & PARTNER GMBH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf NEUHERZ & PARTNER GMBH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

12.2. NEUHERZ & PARTNER GMBH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet–Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. 

  

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

13.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch NEUHERZ & PARTNER GMBH, verdeckte Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erkennung derselben, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch NEUHERZ & PARTNER GMBH zu. 

13.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde NEUHERZ & PARTNER GMBH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. NEUHERZ & PARTNER GMBH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für NEUHERZ & PARTNER GMBH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 

13.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933 b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von NEUHERZ & PARTNER GMBH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist vom Kunden zu beweisen. 

13.4. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diesen vom Kunde Folge gegeben oder sie genehmigt wurden. 

13.5. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der NEUHERZ & PARTNER GMBH beruhen. 

13.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 

13.7. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. 

13.8. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sind extra zu bezahlen, sowie werden zusätzliche Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen von der NEUHERZ & PARTNER GMBH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die durch den Kunden selbst oder durch Dritte nachträglich verändert wurden. 

  

  1. Haftung

14.1. NEUHERZ & PARTNER GMBH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von NEUHERZ & PARTNER GMBH für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistungen (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn NEUHERZ & PARTNER GMBH seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet; insbesondere haftet die NEUHERZ & PARTNER GMBH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 

14.2. NEUHERZ & PARTNER GMBH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 

14.3. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. 

  

  1. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Email, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. 

  

  1. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und NEUHERZ & PARTNER GMBH ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN–Kaufrechts finden keine Anwendung. 

  

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1. Erfüllungsort ist der Sitz von NEUHERZ & PARTNER GMBH. 

17.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen NEUHERZ & PARTNER GMBH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von NEUHERZ & PARTNER GMBH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. 

  

  1. Erweiterte AGB Online Shop

18.1. Bestellvorgang und Vertragsabschluss 

Der Kunde wählt aus dem Sortiment per Button ‚In den Warenkorb‘ unverbindlich ein Produkt aus. Dieses scheint dann im Warenkorb auf und der Warenkorb kann über das Einkaufswagensymbol am oberen rechten Bildschirmrand und den Button ‚Warenkorb anzeigen‘ angewählt werden. Im Warenkorb kann die Bestellung geprüft werden und bei Klick auf den Balken ‚Bezahlen‘ kommt der Kunde auf die Kassa Seite. Dort werden alle Kundendaten eingegeben und die Zahlungsart ausgewählt. Durch Klick auf ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ kommt der Kauf zustande. 

18.3. Zahlungsmodalitäten 

Die Zahlungsart ‘Vorauskassa’ oder ‘Paypal’ wählt der Kunde auf der ‚Kassaseite‘. Bei der Variante ‚Vorauskassa‘ erhält der Kunde nach der Bestellung eine Rechnung und ist verpflichtet binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum den Preis zu bezahlen. Nach Zahlungseingang startet das Projekt. Bei der Variante Paypal ist das Entgelt sofort fällig. Mehr Informationen unter Punkt 9. Zahlung. 

18.4. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Neuherz & Partner GmbH, Baumgasse 42/5, 1030 Wien, 01 710 85 15, office@neuherz.at mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dabei das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann schicken Sie uns dieses Formular: 

 WIDERRUFSFORMULAR 

An: Neuherz & Partner GmbH, Baumgasse 42/5, 1030 Wien, office@neuherz.at 

 Hiermit widerrufe ich _____________________________den von mir angeschlossenen Vertrag über 

 den Kauf des folgenden Produkts___________________________________________. 

 Bestellt am: ___________________________________________________________ 

 Name des Kunden: ______________________________________________________ 

 Anschrift des Kunden: ____________________________________________________ 

 Unterschrift des Kunden: __________________________________________________ 

 Datum: _________________________________ 

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